Bei der Aufstellung Ihres Kaminofens müssen die landesrechtlichen Vorschriften Beachtung finden.
- SCHORNSTEINZUG:
Die wirksame Höhe des Schornsteins sollte ab Oberkante Feuerungstür mind. 5 m betragen, der innere Querschnitt nicht mehr als + oder - 20% vom Rauchrohrquerschnitt.
- SICHERHEITSABSTANDE:
Zu brennbaren Materialien: a.) vom Ofenmantel seitlich mind. 20 cm, b.) von den Glasflächen mind. 80 cm
- FUSSBODENSCHUTZ:
Wird Ihr Kaminofen nicht auf feuerfestem Untergrund aufgestellt,
so ist eine Feuerschutz-Bodenplatte bzw. Vorlegeplatte vorzusehen, die
– nach vorne von der Feuerraumbegrenzung aus gemessen dem Boden mindestens 50 cm vor dem Kaminofen abdeckt.
– zur Seite: von der seitlichen Innenkante des Feuerraums aus gemessen mindestens 30 cm vor der Feuerraumöffnung abdeckt... siehe hierzu auch die spezielle DAN SKAN-Herstellererklärung!
- RAUCHROHRANSCHLUSS:
Das senkrecht nach oben geführte Rohr ermöglicht den besten Wirkungsgrad und verbessert den Schornsteinzug (Anlaufstrecke). Vermeiden Sie möglichst zusätzliche Knierohre, jedes Knierohr reduziert den Schornsteinzug um ca. 25 %!
- RAUCHUMLENKPLATTE:
Bei zu schwachem Schornsteinzug kann man die Rauchumlenkplatte aus Skamol (=Abzugswiderstand) verkleinern oder sogar ganz herausnehmen.