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RATSCHLÄGE FUR DIE AUFSTELLUNG …

Bei der Aufstellung Ihres Kaminofens müssen die landesrechtlichen Vorschriften Beachtung finden.
  1. SCHORNSTEINZUG:
    Die wirksame Höhe des Schornsteins sollte ab Oberkante Feuerungstür mind. 5 m betragen, der innere Querschnitt nicht mehr als + oder - 20% vom Rauchrohrquerschnitt.
  2. SICHERHEITSABSTANDE:
    Zu brennbaren Materialien: a.) vom Ofenmantel seitlich mind. 20 cm, b.) von den Glasflächen mind. 80 cm
  3. FUSSBODENSCHUTZ:
    Wird Ihr Kaminofen nicht auf feuerfestem Untergrund aufgestellt,
    so ist eine Feuerschutz-Bodenplatte bzw. Vorlegeplatte vorzusehen, die
    – nach vorne von der Feuerraumbegrenzung aus gemessen dem Boden mindestens 50 cm vor dem Kaminofen abdeckt.
    – zur Seite: von der seitlichen Innenkante des Feuerraums aus gemessen mindestens 30 cm vor der Feuerraumöffnung abdeckt... siehe hierzu auch die spezielle DAN SKAN-Herstellererklärung!
  4. RAUCHROHRANSCHLUSS:
    Das senkrecht nach oben geführte Rohr ermöglicht den besten Wirkungsgrad und verbessert den Schornsteinzug (Anlaufstrecke). Vermeiden Sie möglichst zusätzliche Knierohre, jedes Knierohr reduziert den Schornsteinzug um ca. 25 %!
  5. RAUCHUMLENKPLATTE:
    Bei zu schwachem Schornsteinzug kann man die Rauchumlenkplatte aus Skamol (=Abzugswiderstand) verkleinern oder sogar ganz herausnehmen.